Update: februari 2025

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MOBILE LOCKER NV – Veranstaltungen

1. ANWENDBARKEIT
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von Mobile Locker NV bereitgestellten Schließfächer, die auf einem Festival oder einer Veranstaltung zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zum Aufladen von Geräten durch den Benutzer in den von Mobile Locker NV betriebenen Schließfächern zur Verfügung stehen.
1.2. Alle von MOBILE LOCKER NV geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, werden vom zuständigen Gericht entschieden, sofern Mobile Locker NV (nach schriftlicher Geltendmachung dieser Bestimmung) dem Vertragspartner eine Frist von einem Monat einräumt, um das zuständige Gericht gemäß dem Gesetz zu bestimmen.

2. ANGEBOT UND ANNAHME DES GEPÄCKS
2.1. 2.1 Nach Aufforderung sind die einzulagernden Gegenstände vorzuzeigen. Mobile Locker NV ist berechtigt, die einzulagernden Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. 2.2 Gegenstände mit einem Wert von mehr als 250 € dürfen, nicht in einem einzelnen Schließfach aufbewahrt werden.
2.3. 2.3 Falls dies dennoch geschieht, erfolgt die Aufbewahrung auf eigenes Risiko des Nutzers, und Mobile Locker NV haftet nur bis zu 250 €. Het opslaan van dergelijke bagage gebeurt op risico van de wederpartij.

3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. 3.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Nutzer das Schließfach gemäß den vorgeschriebenen Verfahren in Besitz nimmt.
3.2. 3.2 Individuelle Vereinbarungen sind nur gültig, wenn Mobile Locker NV sie schriftlich bestätigt.

4. KONTROLLE, ENTFERNUNG UND VERNICHTUNG VON GEGENSTÄNDEN
4.1. 4.1 Mobile Locker darf Schließfächer öffnen und inspizieren.
4.2. 4.2 Gepäck, das von MOBILE LOCKER NV als gefährlich oder als störend eingestuft wird – wie beispielsweise Drogen, Sprengstoffe, Chemikalien, verderbliche Waren oder lebende Organismen – kann von MOBILE LOCKER NV auf Kosten des Vertragspartners zerstört oder entfernt werden, ohne dass der Vertragspartner diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann.

5. NUTZUNG DES SCHLIEßFACHES
5.1. 5.1 Das Gepäck muss während der angegebenen Öffnungszeiten einer Veranstaltung oder eines Festivals abgeholt werden. Festival x Camping: Das Gepäck muss während der festgelegten Mietdauer abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Mietdauer wird ein stündlicher Zuschlag erhoben. Die Schließfächer werden erst geöffnet, wenn die fälligen Gebühren vollständig bezahlt wurden.
5.2 Nach Ablauf der Mietdauer ist MOBILE LOCKER NV berechtigt, das Gepäck an einem anderen Ort einzulagern. Die Gegenstände werden verpackt, dokumentiert und entweder bei MOBILE LOCKER NV oder durch den Veranstalter des Events bzw. Festivals eingelagert.
5.3. 5.3 Jegliche Form von Lebensmitteln oder offenen Getränken ist in den Schließfächern untersagt. Sollte Mobile Locker NV auf Lebensmittel oder offene Getränke stoßen, behält sich Mobile Locker NV das Recht vor, diese Gegenstände ohne Zustimmung des Eigentümers zu entfernen und zu entsorgen.
5.4. 5.4 Schließfächer mit Steckdosen dienen ausschließlich zum Aufladen. Die Nutzung von elektrischen Geräten wie Glätteisen, Haartrocknern, Mehrfachsteckdosen, Wasserkochern usw. ist strengstens untersagt. Jeglicher Verstoß gegen diese Bestimmung führt zur Entfernung des Schließfachinhalts und zur Beendigung der Vermietung durch Mobile Locker NV.
5.5. 5.5 Wird das Gepäck innerhalb von insgesamt 6 Wochen nicht abgeholt, verzichtet der Vertragspartner auf sein Recht daran. In diesem Fall ist MOBILE LOCKER NV berechtigt, das Gepäck zu verkaufen oder zu entsorgen, ohne dass der Vertragspartner Ansprüche im Falle einer Entsorgung geltend machen kann. Falls die Gegenstände versendet werden müssen, sind der Mietpreis, eine Verwaltungsgebühr von 25 € sowie die Versandkosten im Voraus zu entrichten.

6. HAFTUNG
6.1. 6.1 MOBILE LOCKER NV haftet für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen in einem Schließfach nur insoweit, als diese Schäden oder Verluste auf eine Fehlfunktion des Schließfachs zurückzuführen sind und soweit diese Schäden und Verluste nicht durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt werden. Ein Schließfach gilt nur dann als fehlerhaft, wenn es nicht gemäß den geltenden Spezifikationen funktioniert. Der Vertragspartner hat vor der Nutzung eines Schließfachs zu überprüfen, ob es leer, sauber und alle seine Bestandteile funktionsfähig sind. Beim Verschließen des Schließfachs hat der Benutzer sicherzustellen, dass die Tür fest verschlossen ist.
6.2. 6.2 Sollte MOBILE LOCKER NV haftbar gemacht werden, ist die Haftung jederzeit auf einen Betrag von 250,00 € (inklusive MwSt.) pro Schließfach begrenzt.
6.3. 6.3 Verursacht das Gepäck des Vertragspartners Schäden, an Gerätschaften von MOBILE LOCKER NV oder dem Gepäck Dritter, so hat der Vertragspartner MOBILE LOCKER NV für diese Schäden entsprechend zu entschädigen.

7. SCHADENSMELDUNG UND SCHADENSREGULIERUNG
7.1. 7.1 Im Falle von Schäden oder Verlusten hat der Vertragspartner den zuständigen Mitarbeiter von MOBILE LOCKER NV unverzüglich über die an den Schließfachbehältern angezeigte oder unter help@mobilelocker.eu erreichbare E-Mail-Adresse zu informieren. Im Falle eines Diebstahlsverdachts ist zusätzlich unverzüglich die örtliche Polizei zu benachrichtigen. Der Vertragspartner hat MOBILE LOCKER NV zudem innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Schadens schriftlich zu benachrichtigen, wobei die Umstände des Schadenseintritts anzugeben und eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige beizufügen ist.
7.2. 7.2 Der Entschädigungsbetrag wird von MOBILE LOCKER NV innerhalb von vier Wochen nach abschließender Feststellung unserer Haftung und der Höhe der Entschädigung gezahlt. Werden hiernach fehlende Gegenstände gefunden und
zurückgesendet, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese zurückzunehmen und etwaige bereits gezahlte Entschädigung zurückzuerstatten.

8. NUTZUNGSDATEN DER SCHLIEßFÄCHER
Zur Klärung von Streitfällen werden Nutzungsdaten der Schließfächer im Registrierungssystem gespeichert. Diese Daten können vom Benutzer bei Mobile Locker NV angefordert werden und werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

9.VORVERKAUF
9.1. 9.1 Werden Schließfächer im Voraus online angeboten, kann eine Reservierung bis spätestens 10 Werktage vor dem Festival oder der Veranstaltung storniert werden. .
9.2. 9.2 Der Käufer einer Reservierung ist dafür verantwortlich, bei der Buchung das korrekte Event, die richtige Schließfachzone und/oder den richtigen Standort auszuwählen. Sollte ein Schließfach falsch gebucht werden, ist Mobile Locker NV nicht verpflichtet, die Reservierung zu ändern oder zu erstatten.
9.3. 9.3 Sollte eine Person mit einer Reservierung aufgrund persönlicher Fehleingabe oder Umständen, wie Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, nicht in der Lage sein, ihr Schließfach zu nutzen, ist Mobile Locker NV nicht verpflichtet, eine Rückerstattung vorzunehmen.

10. HÖHERE GEWALT
Kann ein Schließfach aufgrund von Umständen, die außerhalb der Verantwortung des Benutzers liegen – wie etwa Stürme, Veranstaltungsabsagen oder andere unvorhergesehene Situationen – nicht genutzt werden, ist Mobile Locker NV nicht verpflichtet, eine volle Rückerstattung zu leisten. Jeder Fall wird individuell geprüft, und es kann eine geeignete Lösung angeboten werden, beispielsweise in Form eines Gutscheins oder einer teilweisen Rückerstattung.