- Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Schließfächer von Mobile Locker DE, die an einem der Bahnhöfe der Deutschen Bahn aufgestellt sind, in Bezug auf die Hinterlegung von Gegenständen durch den Benutzer in den von Mobile Locker DE betriebenen Schließfächern.
Für alle von Mobile Locker DE geschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Bedingungen anwendbar sind, werden vor dem zuständigen Gericht verhandelt, mit der Maßnahme, dass der Gegenpartei eine Frist von einem Monat eingeräumt wird, nachdem sich Mobile Locker DE schriftlich auf diese Klausel berufen hat, um die Beilegung des Streits durch das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen.
- Annahme und Lagerung von Gepäck
2.1. Auf Verlangen muss der Inhalt des Gepäcks vorgezeigt werden. Mobile Locker DE ist berechtigt, das angebotene Gepäck ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Gepäck mit einem Wert von mehr als 500 Euro darf nicht in einem Schließfach gelagert werden. Darüber hinaus dürfen keine Wertsachen angeboten oder gelagert werden, darunter unter anderem Schmuck, Kunstwerke, Geld Reiseschecks/ – dokumente, elektronische Geräte inkl. Zubehör usw.
2.3. Werden dennoch Wertsachen oder Gepäck mit einem Wert von mehr als 500 Euro in einem Schließfach deponiert, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag keine Bezugnahme auf diese Wertsachen hat oder nur auf jene Gegenstände, die einen Gesamtwert von 500 Euro haben. Die Lagerung von Gepäck mit einem höheren Wert als 500 Euro erfolgt auf Risiko der Gegenpartei.
- Zustandekommen des Vertrags
3.1. Die Verträge über die Bereitstellung von Schließfächern kommen zustande, sobald die Gegenpartei die tatsächliche Kontrolle über ein Schließfach gemäß dem für dieses Schließfach vorgeschriebenen Verfahren erlangt hat.
3.2. Abweichende Vereinbarungen und/oder Zusagen von Mitarbeitern von Mobile Locker DE sind für MOBILE LOCKER DE nur verbindlich, wenn und soweit diese schriftlich durch MOBILE LOCKER DE bestätigt wurden.
- Überprüfung, Zerstörung und Entfernung von Gepäck
4.1. Wird das Gepäck in einem von MOBILE LOCKER DE bereitgestellten Schließfach gelagert, ist ein Mitarbeiter von MOBILE LOCKER DE berechtigt, dieses Schließfach zu öffnen und den Inhalt zu überprüfen, auch wenn das Gepäck in einem verschlossenen Koffer, einer Kiste oder Ähnlichem an MOBILE LOCKER DE übergeben wurde.
4.2. Gepäck, das nach Ansicht von MOBILE LOCKER DE gefährlich ist oder Unannehmlichkeiten verursachen könnte, wie z. B. Sprengstoffe, Chemikalien, verderbliche Waren, lebende Tiere usw., kann auf Kosten der Gegenpartei von MOBILE LOCKER DE zerstört oder entfernt bzw. verkauft werden, ohne dass die Gegenpartei diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann.
- Nutzung des Schließfachs (Überschreitung der Lager-oder Nutzungsdauer
5.1. Das Gepäck muss während der angegebenen Öffnungszeiten und vor Ablauf der reservierten Mietzeit abgeholt werden. Nach Ablauf der Mietzeit wird eine Gebühr pro Stunde berechnet. Die Schließfächer werden erst geöffnet, wenn die fälligen Gebühren vollständig bezahlt sind.
5.2. Falls Personal von Mobile Locker DE vor Ort erscheinen muss, ohne dass Mobile Locker DE dafür verantwortlich ist, gelten folgende Tarife:
- Bei Terminvereinbarung (nächster Tag): 25 €
- Bei dringendem Einsatz ohne Terminvereinbarung: 50 €
5.3. 48 Stunden nach Ablauf der Mietzeit ist MOBILE LOCKER DE berechtigt, das Gepäck auch an einem anderen Ort zu lagern. Sind insgesamt 6 Wochen vergangen, ohne dass das Gepäck abgeholt wurde, hat die Gegenpartei ihr Recht darauf verwirkt. MOBILE LOCKER DE ist dann berechtigt, dieses Gepäck zu verkaufen oder zu zerstören, ohne dass die Gegenpartei im Falle der Zerstörung irgendwelche Ansprüche gegen MOBILE LOCKER DE geltend machen kann. Soll das Gepäck versandt werden, müssen zunächst die Mietgebühren, eine Bearbeitungsgebühr von 50 € und die Versandkosten beglichen werden.
5.4. Ein vorzeitiges Öffnen des Schließfachs ist nicht möglich. Für die erneute Nutzung eines Schließfachs ist eine weitere Zahlung erforderlich. Danach wird durch das System ein neues, nicht zwingend dasselbe, Schließfach zugewiesen.
- Haftung
6.1. MOBILE LOCKER DE haftet nur für Schäden oder Verluste an/in einem Schließfach, sofern diese auf eine Fehlfunktion des Schließfachs zurückzuführen sind und soweit der Schaden oder Verlust nicht durch eine von der Gegenpartei abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Ein Schließfach gilt nur dann als funktionsuntüchtig, wenn es nicht gemäß den für das Schließfach geltenden Spezifikationen funktioniert. Unter Androhung des Verlustes aller Rechte muss die Gegenpartei vor der Nutzung eines Schließfachs überprüfen, ob dieses leer und sauber ist und alle Teile des Schließfachs ordnungsgemäß funktionieren. Beim Schließen des Schließfachs muss der Benutzer sicherstellen, dass die Tür des Schließfachs ordnungsgemäß verriegelt ist.
6.2. Wenn MOBILE LOCKER DE haftet, ist diese Haftung auf einen Betrag von 500,00 € (einschließlich MwSt.) pro Schließfach beschränkt.
6.3. Wenn das Gepäck der Gegenpartei MOBILE LOCKER DE oder das Gepäck Dritter schuldhaft beschädigt, muss die Gegenpartei den Schaden gegenüber MOBILE LOCKER DE ersetzen.
- Schadenmeldung und Zahlung des Schadens
7.1. Im Falle eines Schadens oder Verlusts muss die Gegenpartei unverzüglich eine Mitteilung an den zuständigen Mitarbeiter von MOBILE LOCKER DE über hilfe@mobilelocker.de machen. Bei Verdacht auf Diebstahl muss außerdem unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Darüber hinaus muss die Gegenpartei MOBILE LOCKER DE so schnell wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Feststellung des Schadens, schriftlich über den Vorfall informieren, unter Angabe der Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist, und unter Beifügung einer Kopie der eventuellen polizeilichen Anzeige.
7.2. Der Schadenersatzbetrag wird von MOBILE LOCKER DE innerhalb von vier Wochen nach der endgültigen Feststellung unserer Haftung und der Höhe des Schadenersatzes ausgezahlt. Werden verlorene Gegenstände gefunden, ist die Gegenpartei verpflichtet, diese Gegenstände zurückzunehmen und bereits gezahlte Schadenersatzleistungen zurückzuzahlen.
- Nutzungsdaten der Schließfächer
Für die Feststellung der Nutzung der Schließfächer sind, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, die im Registrierungssystem für das betreffende Schließfach gespeicherten oder angegebenen Daten maßgeblich, die vom Benutzer bei Mobile Locker DE angefordert werden können und nur zu diesem Zweck aufbewahrt werden.