Mobile Locker:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MOBILE LOCKER NV (nachfolgend: ML)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Verträge

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, unterliegen alle Tätigkeiten, Dienstleistungen und Vereinbarungen von oder mit ML den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ungeachtet des Verweises eines Kunden auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ML. Die Besonderen Geschäftsbedingungen von ML heben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ML auf und ersetzen diese, soweit sie von diesen abweichen.

1.2. Die Nichtausübung von Rechten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine der Parteien bedeutet nicht, dass diese Partei auf das Recht verzichtet, sich künftig auf dieses Recht zu berufen.

2. Offerten:

2.1 ML erstellt seine Offerten unter der Annahme, dass alle Waren in handelsüblicher Ausführung geliefert werden und dass alle Tätigkeiten auf gewöhnliche Weise ausgeführt werden können. Besondere Anforderungen und Umstände müssen vom Kunden vorab schriftlich und detailliert mitgeteilt werden.

2.2 Soweit nicht anders angegeben, sind Offerten für einen Zeitraum von fünfzehn Tagen ab dem Datum der Offerte gültig.

2.3 Bei Änderungen bei Löhnen, Sozialleistungen und Abgaben, Preisschwankungen bei Rohstoffen und Materialien, Währungsänderungen, Indexschwankungen sowie im Falle von sonstigen zum Zeitpunkt der Offerte oder deren Annahme durch den Kunden nicht vorhersehbaren Umständen ist ML zu einer anteiligen Preisanpassung berechtigt.

2.4 Die Annahme der Offerte durch den Kunden bedeutet automatisch die Annahme der Besonderen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ML durch den Kunden.

3. Rechnungsstellung

3.1 Rechnungen von ML sind in bar zu bezahlen, und sie werden als vom Kunden akzeptiert betrachtet, wenn dieser nicht innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widerspricht.

3.2 Für jede nicht bezahlte Rechnung sind von Rechts wegen ab Fälligkeitsdatum und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr sowie ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 50,00 Euro, fällig.

3.3 Eine Nichtbezahlung einer Rechnung bedeutet die sofortige Fälligkeit aller anderen Rechnungen.

3.4 Eine Aufrechnung zwischen den Rechnungen von ML und etwaigen gegen ML erhobenen Forderungen ist in keinem Fall zulässig.

3.5 Bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung behält sich ML das Recht vor, die weitere Ausführung des Vertrags ohne Vorankündigung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

3.6 Im Falle einer Vertragsauflösung zulasten des Kunden erwirbt ML den Anspruch auf Zahlung der bereits in Rechnung gestellten Beträge, und es erfolgt keine Rückerstattung der bereits erhaltenen Beträge. Zudem hat ML in diesem Fall Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zulasten des Kunden in Höhe von 20 % des Vertragswerts, vorbehaltlich eines höheren und nachgewiesenen Schadens für ML.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt an den vom Kunden angegebenen Ort, außer im Falle eines Verkaufs. Im Falle eines Verkaufs erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden in den Räumlichkeiten von ML.

4.2 Die kommentarlose Übernahme der Ware durch den Kunden wird als Beweis dafür betrachtet, dass die Ware in einwandfreiem Zustand und mit uneingeschränkter Funktionstüchtigkeit erhalten wurde.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, ML rechtzeitig alle Daten zur Verfügung zu stellen, die ML zur ordnungsgemäßen Durchführung der Lieferung am angegebenen Ort benötigt und gewährleistet ML den Zugang zum vorgenannten Ort für die Lieferung ebenso wie für die Abholung.

4.4 Der angegebene Ort muss mit gängigen Transportmitteln leicht erreichbar sein.

4.5 Etwaige Kosten für temporäre Einrichtungen wie Wasser, Strom, Internet usw. für von ML auszuführende Tätigkeiten sowie die Kosten für die Bereitstellung von Wasser, Strom, Kraftstoff, Internet usw. sind nicht in der Offerte inbegriffen und sind vollständig vom Kunden zu tragen.

5. Haftung:

5.1 Im Falle eines ML oder seinen Beschäftigten/Beauftragten zuzuschreibenden Mangels haftet ML nicht für Schäden auf Seiten des Kunden, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Betrug zurückzuführen sind.

5.2 Sollte ML für einen Schaden des Kunden haftbar gemacht werden müssen, so geht die Haftung von ML nicht über die Erstattung des Betrags hinaus, die der Kunde ML aufgrund der entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden schuldet.

5.3 Voraussetzung für das Entstehen von irgendeinem Anspruch auf Schadensersatz ist stets, dass der Kunde ML den Schaden innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach dessen Entstehung schriftlich meldet.

5.4 Der Kunde stellt ML von allen Schäden frei, die ML durch Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit den von ML gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen entstehen, darunter: – Ansprüche auf Schadensersatz durch Dritte, wofür die Haftung des Kunden in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im vorliegenden Verhältnis zu ML ausgeschlossen ist, – Ansprüche Dritter, darunter die Beschäftigten des Kunden, die einen Schaden erleiden, der auf ein unsachgemäßes Verhalten von Beschäftigten von ML zurückzuführen ist, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden und/oder unter der Aufsicht oder den Anweisungen des Kunden tätig waren, – Ansprüche Dritter, die einen Schaden erleiden, der auf einen Mangel der von ML gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen zurückzuführen ist, die der Kunde verwendet, verändert oder geliefert hat, jedoch durch Ergänzung seiner eigenen Produkte oder Dienstleistungen bzw. in Zusammenhang mit seinen eigenen Produkten und Dienstleistungen.

6. Höhere Gewalt

6.1. Im Falle höherer Gewalt hat ML das Recht auf vollständige oder teilweise Vertragsauflösung.

6.2. Fälle höherer Gewalt in Bezug auf ML schließen jeglichen Schadensersatz aus, und das unabhängig davon, in welchem Umfang dies die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigt.

6.3. Wenn ML bei Eintritt des Falles von höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist ML berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als würde es sich dabei um einen separaten Vertrag handeln.

6.4. Höhere Gewalt umfasst unter anderem: Verspätung oder Nichtlieferung durch Zulieferer von ML, Zerstörung von Waren aufgrund von Maschinenausfall, Feuer, Streik, Ausfällen von Internet, Strom, Software oder Telekommunikation sowie durch Dritte verursachte Fehler oder Verzögerungen.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, technischen Beschreibungen und Diagramme oder Konzepte bleiben Eigentum von ML und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von ML weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder Dritten zur Einsicht vorgelegt werden.

7.2 Eine Lizenz für Software von ML gewährt dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht dieser Software, jedoch keine Eigentumsrechte an der genannten Software. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern oder zu verkaufen.

8. Insolvenz

Im Falle von Tod, Konkurs, Antrag auf ein gerichtliches Insolvenzverfahren oder Auflösung des Kunden hat ML das Recht auf Vertragskündigung mit sofortiger Wirkung, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.

9. Anwendbares Recht – zuständiges Gericht

Das Vertragsverhältnis zwischen ML und dem Kunden unterliegt belgischem Recht. Bei Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Antwerpen zuständig.

Allgemeine Bedingungen für Vermietung und Bereitstellung

10.1 Der Kunde hat alle Waren bei Lieferung oder Bereitstellung auf Vollständigkeit, einwandfreien Zustand und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Äußert der Kunde bei Lieferung oder Bereitstellung keine Bedenken hinsichtlich der Ware, gilt diese als in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig.

10.2 Der Kunde haftet für alle während der Dauer der Vermietung/Bereitstellung auftretenden Schäden an der Ware sowie für Verlust oder Diebstahl der Ware, einschließlich Ersatzschäden, und das unabhängig davon, wie diese verursacht wurden.

10.3 Bei Verlust oder Diebstahl während der Vermietung beträgt die Entschädigung pauschal 85 % des Neuwerts der Ware.

10.4 Im Falle der Vermietung trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Ware und hat selbst für deren Versicherung und angemessene Verwaltung zu sorgen.

10.5 Der Kunde darf die Ware nicht an Dritte untervermieten, verleihen oder in sonstiger Weise übergeben, sofern hierfür keine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von ML vorliegt.

10.6. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Abholung der Ware am Ende des Zeitraums der Vermietung/Bereitstellung selbst organisiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe:

11.1 Der Gesamtpreis der angenommenen Offerte ist wie folgt zu begleichen: eine Anzahlung in Höhe von … % bei Annahme der Offerte, … % bei Beginn der Produktion und … % bei Abholung der Ware. Für jede fällige Zahlung erhält der Kunde eine separate Rechnung.

11.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises, zzgl. etwaiger Kosten und Zinsen, Eigentum von ML. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware das Lager oder die Räumlichkeiten von ML verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über.

11.3 Transport- und andere zusätzliche Kosten gehen stets zulasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.4 Der Kunde hat die Ware bei Abholung unverzüglich zu prüfen. Reklamationen wegen Nichtkonformität und sichtbarer Mängel müssen innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Abholung per Einschreiben erfolgen, andernfalls sind sie nicht zulässig.

11.5 Reklamationen wegen versteckter Mängel muss der Kunde innerhalb einer Woche nach Entdeckung des versteckten Mangels per Einschreiben geltend machen.

11.6 Soweit gesetzlich nicht anders festgelegt beschränkt sich die Gewährleistung auf die von ML vertraglich vereinbarten Garantiebestimmungen. Bei Waren, die von Dritten hergestellt wurden, ist die Gewährleistung stets auf die vom Hersteller gewährte Gewährleistung beschränkt. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Materialien und Teile, ausgenommen Arbeitsstunden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung der Ware zurückzuführen ist oder wenn der Kunde bzw. Dritte Änderungen an der Ware vorgenommen haben.

11.7 Außer im Falle von versteckten Mängeln nimmt ML keine Ware zurück, storniert ML keine erteilten Aufträge und tauscht ML keine Ware auf Kundenwunsch aus.

Allgemeine Bedingungen für Reservierungen

12.1 Eine Reservierung gilt als zulässig ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Bestellung und dem Erhalt einer Bestätigung durch den Endverbraucher.
12.2 Eine über unser Online-System durchgeführte Reservierung berechtigt zur Nutzung eines Lockers der gewählten Art für die Dauer des gewählten Zeitraums. Ein Locker kann nicht gegen einen Locker einer anderen Größe oder eine andere Kombination integrierter Funktionen ausgetauscht werden. Auch der Zeitraum der Reservierung kann nach der Zahlung nicht mehr geändert werden.
12.3 Reservierungen werden fallweise bearbeitet und nur dann, wenn sowohl die Bestätigungs-E-Mail als auch der Grund für die Stornierung mitgeteilt werden.
12.4 Rückerstattungen nach einer Frist von vierzehn Tagen ab Kaufdatum werden grundsätzlich als nicht erstattungsfähig betrachtet.
12.5 Rückerstattungen müssen spätestens um Mitternacht des vierzehnten Tages vor einer Veranstaltung in der Zeitzone beantragt werden, in der die Veranstaltung stattfindet. Anträge auf eine Rückerstattung, die nach dieser Frist eingereicht werden, gelten automatisch als unzulässig.
12.6 Rückerstattungen werden immer als Teilrückerstattungen betrachtet. Administrative Kosten sowie Transaktionskosten betrachten wir als nicht erstattungsfähig, und diese werden zulasten des Kunden von dem Kaufbetrag abgezogen, für den eine Rückerstattung gefordert wird.
12.7 Der Nießbrauch an dem vom Endverbraucher reservierten Locker erfolgt zulasten des Endverbrauchers. Nicht genutzte Tage in einem Reservierungszeitraum, für den vorab eine Reservierung vorgenommen wurde, werden niemals rückerstattet.
12.8 Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung zu verweigern, wenn sie nicht den oben genannten Bedingungen entspricht.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR LOCKER AUF FESTIVALS/EVENTS

Der Vertrag mit Mobile Locker, auf den ausschließlich belgisches Recht Anwendung findet, tritt in Kraft, sobald der Nutzer/die Nutzerin den Locker in Gebrauch nimmt. Der Nutzer/die Nutzerin ist verpflichtet, die schriftlichen und/oder mündlichen Gebrauchsanweisungen für die Locker zu befolgen.

In den Lockern dürfen keine Wertgegenstände sowie gefährliche oder schädliche Gegenstände aufbewahrt werden. Mobile Locker ist in keiner Weise für den Inhalt seiner Locker oder für deren Sicherheit verantwortlich.

Die Benutzung eines Lockers erfolgt immer auf eigene Gefahr. Mobile Locker kann nicht für Diebstahl und/oder Schäden haftbar gemacht werden, außer im Falle von Vorsatz oder Betrug seitens Mobile Locker. Sollte ein rechtskräftiges Gerichtsurteil entscheiden, dass Mobile Locker für Schäden/Diebstahl haftbar ist, beschränkt sich die Haftung von Mobile Locker auf die Rückerstattung des Betrags, den der Kunde Mobile Locker infolge der Nutzung der Locker schuldet.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer werden die Locker geleert und Mobile Lockers behält den Inhalt dieser Locker. Wird der Inhalt eines Lockers nicht innerhalb einer Woche unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises und einer Beschreibung des Inhalts abgeholt, übergibt Mobile Locker den Inhalt des Lockers an die Polizei oder behält den Inhalt für die Dauer eines Monats.

Kontakt:

MOBILE LOCKER NV

KBO (Zentrale Datenbank der Unternehmen) 0643 621 922/p>

Nijverheidsstraat 94, 2160 Wommelgem, Belgien

info@mobilelocker.eu