1. GELTUNGSBEREICH Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Verwendung der Schließfächer von Mobile Locker NV, die an einem der NMBS-Bahnhöfe platziert sind und die Aufbewahrung von Gegenständen durch den Nutzer in den von Mobile Locker NV betriebenen Schließfächern betreffen. Auf alle von MOBILE LOCKER NV geschlossenen Vereinbarungen ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar. Streitigkeiten, die aus einer Vereinbarung entstehen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, werden durch das zuständige Gericht entschieden, wobei der Vertragspartner nach Ablauf einer Frist von einem Monat, nachdem Mobile Locker dieses Bedingung schriftlich geltend gemacht hat, das Recht hat, das nach dem Gesetz zuständige Gericht zur Beilegung des Streits zu wählen. 2. ANGEBOT UND ANNAHME VON GEPÄCK 2.1. Auf Anfrage muss der Inhalt des Gepäcks vorgezeigt werden. Mobile Locker ist berechtigt, das angebotene Gepäck ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2.2. Gepäckstücke, deren Wert 500 Euro übersteigt, dürfen nicht in einem Schließfach aufbewahrt werden. Darüber hinaus dürfen keine Wertsachen angeboten oder gelagert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schmuck, Kunstwerke, Geld, Reiseschecks/-dokumente, elektronische Geräte einschließlich Zubehör usw. 2.3. Werden dennoch Wertsachen oder Gepäckstücke im Wert von mehr als 500 Euro in einem Schließfach hinterlegt, wird davon ausgegangen, dass die Vereinbarung sich nicht auf diese Wertsachen bezieht, oder es wird angenommen, dass sie nur die Gegenstände betrifft, die zusammen einen Wert von 500 Euro repräsentieren. Die Aufbewahrung von Gepäckstücken mit einem höheren Wert als 500 Euro erfolgt auf Risiko des Vertragspartners. 3. ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG 3.1. Die Vereinbarungen über die Bereitstellung der Schließfächer kommen zustande, sobald der Vertragspartner gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren für das jeweilige Schließfach tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Schließfach erlangt hat. 3.2. Abweichende Vereinbarungen und/oder Zusagen von Mitarbeitern von Mobile Locker NV sind für MOBILE LOCKER NV nur verbindlich, wenn und soweit diese Vereinbarungen von MOBILE LOCKER NV schriftlich bestätigt wurden. 4. INSPEKTION, ZERSTÖRUNG UND ENTFERNUNG VON GEPÄCK 4.1. Befindet sich das Gepäck in einem von MOBILE LOCKER NV zur Verfügung gestellten Schließfach, ist ein Mitarbeiter von MOBILE LOCKER NV berechtigt, dieses Schließfach zu öffnen und den Inhalt zu untersuchen, auch wenn das Gepäck in einem verschlossenen Koffer, Kiste oder ähnlichem an MOBILE LOCKER NV übergeben wurde. 4.2. Gepäck, das nach Ansicht von MOBILE LOCKER NV gefährlich ist oder Unannehmlichkeiten verursachen kann, wie zum Beispiel Sprengstoffe, Chemikalien, verderbliche Güter, Lebewesen usw., kann von MOBILE LOCKER NV auf Kosten des Vertragspartners zerstört, entfernt oder verkauft werden, ohne dass der Vertragspartner in diesem Zusammenhang Ansprüche geltend machen kann. 5. NUTZUNG DES SCHLIESSFACHS (Überschreitung der Aufbewahrungs- oder Nutzungsfrist) 5.1. Das Gepäck muss während der angegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden und vor Ablauf des reservierten Mietzeitraums. Nach Ablauf des Mietzeitraums wird ein stündlicher Zuschlag berechnet. Die Schließfächer werden erst geöffnet, wenn die fälligen Gebühren vollständig entrichtet wurden. 5.2. Wenn Mitarbeiter von Mobile Locker aus einem Grund vor Ort sein müssen, der nicht Mobile Locker zuzuschreiben ist, gelten folgende Gebühren: • Nach Terminvereinbarung (am nächsten Tag): 25 € • Dringend und ohne Terminvereinbarung: 50 € 5.3. 48 Stunden nach Ablauf des Mietzeitraums ist MOBILE LOCKER NV berechtigt, das Gepäck auch anderswo zu lagern. Wenn insgesamt 6 Wochen verstrichen sind, ohne dass das Gepäck abgeholt wurde, hat der Vertragspartner auf sein Recht verzichtet. MOBILE LOCKER NV ist dann berechtigt, dieses Gepäck zu verkaufen oder zu vernichten, ohne dass der Vertragspartner im Falle einer Zerstörung Ansprüche gegen MOBILE LOCKER NV geltend machen kann. Wenn das Gepäck verschickt werden muss, müssen zuerst die Mietgebühr, die Verwaltungsgebühr von 50 € und die Versandkosten beglichen sein. 5.3. Ein Zwischenöffnen des Schließfachs ist nicht möglich. Für die erneute Nutzung eines Schließfachs ist erneut eine Zahlung erforderlich. Anschließend wird dem System ein neues Schließfach zugewiesen, das nicht zwangsläufig dasselbe ist. 6. HAFTUNG 6.1. MOBILE LOCKER NV haftet ausschließlich für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen in einem Schließfach, soweit diese auf die Fehlfunktion des Schließfachs zurückzuführen sind und soweit diese Schäden und Verluste nicht durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt und erstattet werden. Ein Schließfach gilt nur dann als fehlerhaft, wenn es nicht den für das Schließfach geltenden Spezifikationen entspricht. Unter Verlust aller Rechte muss der Vertragspartner vor der Nutzung eines Schließfachs überprüfen, ob es leer und sauber ist und ob alle Teile des Schließfachs ordnungsgemäß funktionieren. Beim Schließen des Schließfachs muss der Benutzer sorgfältig überprüfen, ob die Tür des Schließfachs ordnungsgemäß verschlossen ist. 6.2. Sofern MOBILE LOCKER NV haftbar ist, ist diese Haftung jederzeit auf einen Betrag von 500,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer) pro Schließfach begrenzt. 6.3. Verursacht das Gepäck des Vertragspartners schuldhafte Schäden an MOBILE LOCKER NV oder an Gepäck von Dritten, so hat der Vertragspartner diesen Schaden MOBILE LOCKER NV zu ersetzen. 7. SCHADENSMELDUNG UND SCHADENSZAHLUNG 7.1. Im Falle eines Schadens oder Verlusts muss der Vertragspartner umgehend den dafür zuständigen Mitarbeiter von MOBILE LOCKER NV über help@mobilelocker.eu informieren. Bei einem Verdacht auf Diebstahl muss zusätzlich unverzüglich eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Darüber hinaus muss der Vertragspartner MOBILE LOCKER NV so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Schadens, schriftlich darüber informieren und die Umstände, unter denen der Schaden aufgetreten ist, angeben. Eine Kopie der eventuellen Anzeige bei der Polizei ist beizufügen. 7.2. Der Betrag der Schadensersatzleistung wird von MOBILE LOCKER NV innerhalb von vier Wochen nach endgültiger Feststellung unserer Haftung und des Betrags der Schadensersatzleistung ausgezahlt. Falls vermisste Gegenstände wiedergefunden werden und der Vertragspartner diese zurückerhält, ist er verpflichtet, die bereits gezahlte Schadensersatzleistung zurückzuerstatten. 8. NUTZUNGSDATEN DER SCHLIESSFÄCHER Zur Feststellung der Tatsachen, die sich auf die Nutzung der Schließfächer beziehen, sind, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird, die Daten maßgeblich, die im Registriersystem für das jeweilige Schließfach gespeichert oder vermerkt sind. Diese Daten können vom Benutzer bei Mobile Locker angefordert werden und werden ausschließlich aus diesem Grund aufbewahrt.