Mobile Locker:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MOBILE LOCKER NV B2B

 

Letzte Aktualisierung: [21/08/2023]

 

1      Definitionen

„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen durch ML an den Kunden, wie in diesen AGB dargelegt, und, soweit relevant, den Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und ML, die vom Kunden und von ML unterzeichnete Bestellung sowie alle anderen durch Verweis einbezogenen Dokumente.

 

„Vertrauliche Informationen“ sind alle der Öffentlichkeit nicht bekannten und nicht offensichtlichen Informationen, die zum Geschäft, zum Wert oder zu den Vermögenswerten einer Partei gehören oder sich darauf beziehen, wie z. B.: Strategie, Produkte, Dienstleistungen oder Märkte in der Pipeline, Know-how, Forschung und Entwicklung, Geschäftsgeheimnisse, Software und ihre Komponenten, Preisgestaltung, Kosten und andere Finanzinformationen oder -prognosen, Kunden- und Lieferantenportfolios, Geschäftsmöglichkeiten, Pläne und Modelle sowie die Bedingungen einer Vereinbarung zwischen ML und dem Kunden.

„Kunde“ bezeichnet die Person, Gesellschaft, Firma oder Organisation, die ML eine Bestellung für Waren und/oder Dienstleistungen erteilt.

„Höhere Gewalt“ bedeutet jedes Ereignis, das (i) unvorhersehbar und unvermeidbar war und durch eine äußere Kraft verursacht wurde, und

(ii) die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag unmöglich macht; zu diesen Ereignissen zählen unter anderem Stürme, Erdbeben, Terrorakte, Streiks, Ausfälle öffentlicher Versorgungseinrichtungen, Zerstörung von Waren durch Maschinenbruch, Feuer, Streiks, Internet-, Strom-, Software- oder Telekommunikationsstörungen, Einschränkungen der Gesetzgebung oder der öffentlichen Ordnung, unvermeidbare Ausfälle von Lieferanten sowie Fehler oder Verzögerungen, die von Dritten verursacht werden.

Waren“ bezeichnet die von ML an den Kunden zu liefernden Waren, wie zwischen den Parteien vereinbart. „AGB“ bezeichnet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

„IP-Elemente“ bezeichnet alle Elemente des geistigen Eigentums an den Waren und Dienstleistungen von ML, einschließlich ihrer Struktur, Software, ihres Designs, ihrer Grafiken, ihres Quell- oder Objektcodes, ihrer Methodik, ihrer technischen Materialien und ihres Know-hows, ihrer Marken, ihrer Urheberrechte, ihrer Datenbanken und aller sonstigen originären Merkmale, ihres Know-hows oder ihrer Inhalte.

„Leasing“ bedeutet die Vermietung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ML an den Kunden für einen bestimmten Zeitraum, ohne Eigentumsübertragung, gegen Zahlung einer Gebühr durch den Kunden.

„Rahmenvertrag“ ist die Vereinbarung, die von den Vertragsparteien geschlossen wird, um eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zu begründen. Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit bei mehreren Projekten.

„ML“ bedeutet Mobile Locker NV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Nijverheidsstraat 94, 2160 Wommelgem, Belgien, eingetragen bei der Crossroad Bank for Enterprises unter der Nr. 0643.621.922 RLE: Antwerpen – Abteilung Antwerpen).

 

„Bestellung“ ist die Vereinbarung, in der die spezifischen Bedingungen und Modalitäten jedes einzelnen Verkaufs, Leasings oder jeder Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch ML an den Kunden festgelegt sind.

Partei“ bedeutet entweder ML oder der Kunde und „Parteien“ bedeutet sowohl ML als auch der Kunde.

„Bereitstellung“ bedeutet die vorübergehende Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ML an den Kunden, ohne Eigentumsübertragung, gegen Zahlung einer Mietgebühr durch die B2C-Nutzer an ML und im Gegenzug Zahlung einer Provision durch ML an den Kunden.

 

„Verkauf“ bedeutet den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ML an den Kunden, der eine Eigentumsübertragung durch ML gegen Zahlung eines Kaufpreises durch den Kunden beinhaltet.

„Dienstleistungen“ sind die von ML für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen, wie zwischen den Parteien vereinbart.

2      Umfang der Anwendung

  • Alle Tätigkeiten, Dienstleistungen und Vereinbarungen von oder mit ML unterliegen diesen

 

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Anderen Bedingungen, einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, wird ausdrücklich widersprochen.

  • Macht eine Vertragspartei von ihren Rechten aus den AGB keinen Gebrauch, so bedeutet dies nicht, dass die betreffende Vertragspartei auf eines ihrer Rechte aus den AGB verzichtet.

3      Inkrafttreten und Änderung des Abkommens

 

  • Alle Angebote und Kostenvoranschläge von ML, unabhängig von ihrer Form, sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Ein Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung (eines Rahmenvertrags oder einer Bestellung) durch ML oder durch die tatsächliche Erfüllung durch ML zustande.
  • Offensichtliche Schreibfehler oder Irrtümer in den Angeboten von ML entbinden ML auch nach Vertragsschluss von ihrer Leistungspflicht und/oder der Verpflichtung zum Schadensersatz.
  • ML hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von ML veröffentlicht und tritt mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden automatisch und unmittelbar in Kraft.

4      Angebote und Preise

  • Jedes Preisangebot von ML basiert auf der Annahme, dass alle Waren und/oder Dienstleistungen unter normalen Bedingungen geliefert werden und dass alle Vorgänge wie üblich durchgeführt werden können, es sei denn, der Kunde hat im Voraus detailliert und schriftlich darauf hingewiesen, dass besondere Anforderungen oder Umstände gelten Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass es seine Pflicht ist, ML angemessene und korrekte Informationen für die Berechnung des Preises zur Verfügung zu stellen. ML kann nicht verpflichtet werden, vom vereinbarten Preis abzuweichen, wenn ein Fehler in den Informationen oder in der Berechnung durch den Kunden vorliegt, der sich auf den Preis ausgewirkt hätte, wenn er vor Abschluss des Vertrags entdeckt worden wäre.
  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die im Angebot von ML genannten Preise für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab dem Tag nach dem Datum der Angebotsabgabe gültig.
  • ML ist berechtigt, 80 % seines Preisangebots vor oder nach der Annahme des Angebots durch den Kunden anteilig anzupassen, wenn sich die folgenden objektiven Faktoren für die Preisberechnung ändern: (i) Änderungen von Löhnen, Sozialleistungen oder Abgaben, (ii) Preisschwankungen bei Rohstoffen oder anderen Materialien, (iii) Währungsänderungen und

(iv) alle anderen Umstände, die zum Zeitpunkt des Preisangebots oder seiner Annahme durch den Kunden nicht vorhersehbar waren.

  • Der Vertrag zwischen ML und dem Kunden kommt in einer der beiden folgenden Situationen zustande: (i) ab dem Datum der Unterzeichnung des Rahmenvertrags durch beide Parteien; oder (ii) ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung der Bestellung des Kunden durch ML und der Unterzeichnung der Bestellung durch beide Parteien.
  • Die Preise verstehen sich (i) in der im Angebot angegebenen Währung, (ii) ohne Kosten für Versorgungsleistungen (z. B. Wasser, Strom, Internet, Brennstoffe), (iii) ohne alle Steuern, z. B. die Mehrwertsteuer, und alle Kosten, Abgaben und Gebühren, einschließlich Zoll-, Liefer-, Transport-, Installations-, Schulungs- und Supportkosten, sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.

5      Rechnungsstellung

  • Alle Rechnungen von ML gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich reklamiert.
  • Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ML berechtigt, (a) weitere fällige und bestätigte Lieferungen bis zur Begleichung der offenen Forderungen zurückzuhalten, (b) automatisch und ohne Vorankündigung Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr und eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrages zu verlangen, und (c) alle anderen Rechnungen, die dem Kunden bereits gestellt wurden, sofort fällig zu stellen. ML behält sich das Recht vor, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  • Alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Prozesskosten, sind von der Schadensersatzpauschale ausgeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Dem Kunden ist es untersagt, seine Schulden und Forderungen aus dem Vertrag mit ML zu verrechnen, auch wenn es sich um gegenseitige Verpflichtungen handelt, die sich aus demselben Rahmenvertrag oder derselben Bestellung ergeben, es sei denn, ML hat vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt.
  • Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung einer Rechnung behält sich ML das Recht vor, die Ausführung des Vertrags ohne vorherige Ankündigung auszusetzen oder den Vertrag ohne vorherige schriftliche Mitteilung zu kündigen.
  • Wenn der Kunde den Vertrag kündigt, (a) ist ML nicht verpflichtet, bereits erhaltene Beträge zurückzuerstatten, (b) werden bereits von ML in Rechnung gestellte Beträge sofort fällig und zahlbar, und (c) hat ML im Falle eines Verkaufs Anspruch auf eine vom Kunden geschuldete Pauschalentschädigung in Höhe von 80 % des Warenwerts (nach Abzug der vom Kunden bereits gezahlten Beträge), vorbehaltlich einer Erhöhung, wenn ML nachweisen kann, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.

6      Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt im Falle der Vermietung und Bereitstellung an dem vom Kunden angegebenen Ort, soweit dies rechtlich und logistisch möglich ist. Im Falle des Verkaufs gilt die INCOTERM (2020) „Ex Works“. Der Kunde holt die Waren im Werk von ML auf eigene Kosten und Gefahr ab. Wenn der Kunde die Annahme der Bestellung zum vereinbarten Zeitpunkt verweigert, unmöglich macht oder unangemessen erschwert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilt, ist ML berechtigt, die Waren auf Risiko und Kosten des Kunden zu lagern, unbeschadet des Rechts von ML, den Vertrag aufzulösen.
  • Die von ML angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und stellen keine förmliche Verpflichtung dar, zu dem angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit zu liefern.
  • Wenn die Waren an den Kunden geliefert werden, gilt das Fehlen einer Reklamation oder eines Kommentars seitens des Kunden innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung als Beweis für den Erhalt der Waren in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand.
  • Der Kunde verpflichtet sich, ML rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Lieferung am angegebenen Ort nützlich oder notwendig sind, und dafür zu sorgen, dass ML für die Lieferung und gegebenenfalls für die Abholung der Waren mit den üblichen Transportmitteln Zugang zu diesem Ort hat.

 

  • Die Lieferfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn ein Ereignis eintritt, das außerhalb des Einflussbereichs von ML liegt, wie z.B. höhere Gewalt (unbeschadet der Rechte von ML nach Ziffer 11), Naturereignisse, Mobilmachungsbefehle, Epidemien, Unfälle, größere Betriebsstörungen bei ML oder dem Kunden, Streiks oder Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.

7      Bedingungen für den Fall der Anmietung und Bereitstellung

  • Im Falle der Vermietung oder Überlassung ist der Kunde in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und sorgt für eine angemessene Verwaltung und Versicherung für etwaige Schäden an den Waren sowie an persönlichen Gegenständen, die von Dritten aufbewahrt werden. Schäden an Dritten können den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung, den Verlust von Eigentum oder den Verlust von Daten der von Dritten in den Gütern gelagerten persönlichen Gegenstände umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt.
  • Der Kunde haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust oder jeden Diebstahl der Waren während der Miet- oder Bereitstellungszeit, unabhängig von der Ursache. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls beläuft sich die vom Kunden an ML zu leistende Entschädigung auf 85 % des Kaufpreises der betreffenden Waren.
  • Der Kunde haftet für die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen Dritter, die während der Miet- oder Bereitstellungszeit in den Gütern aufbewahrt wurden, unabhängig von der Ursache. Der Kunde ist verpflichtet, jeden einzelnen Fall des Verlusts oder Diebstahls solcher persönlichen Gegenstände mit einem Betrag von 500 Euro zu versichern.
  • Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ML keine Arbeiten an den Waren vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Fehlfunktion der Waren muss ML unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach ihrer Entdeckung, gemeldet werden.
  • Besondere Verpflichtungen von ML: ML verpflichtet sich, die Waren und die damit verbundenen Dienstleistungen, die in der Bestellung aufgeführt sind, nach Unterzeichnung durch beide Parteien zu Dies kann Folgendes umfassen: (a) die Bereitstellung und Platzierung der Produkte am vereinbarten Standort auf Kosten des Kunden; (b) in Ermangelung eines ausreichend stabilen und ebenen Standorts die Stabilisierung und Nivellierung des Standorts auf Kosten des Kunden; (c) die Bereitstellung der erforderlichen Anweisungen oder die Sicherstellung, dass Referenzmaterial zur Verfügung steht, um die ordnungsgemäße Verwendung der Waren zu gewährleisten, falls der Kunde dies wünscht, sorgt ML einmalig für eine Einweisung am Arbeitsplatz bei einer gemeinsam zu vereinbarenden Veranstaltung. Jede weitere Unterstützung am Arbeitsplatz erfolgt auf Kosten des Kunden; (d) technische Unterstützung für den Kunden, die „Hotline“ steht dem Kunden rund um die Uhr zur Verfügung, sie ist nicht für Dritte zugänglich; (e) rechtzeitige Wartungs- und Reparaturarbeiten in Bezug auf die Waren;

(f) bei Beendigung jeder Bereitstellungsfrist, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, die Waren innerhalb von 14 Tagen abzuholen.

ML ist bestrebt, den reibungslosen Betrieb der Waren zu erleichtern. ML kann jedoch keine Haftung in Bezug auf diese Erleichterungen übernehmen, da die meisten betrieblichen Aspekte außerhalb seiner Kontrolle liegen. In Fällen, in denen ML z. B. Sim-Karten usw. zur Verfügung stellt, geht jede Störung auf Risiko und Kosten des Kunden.

  • Besondere Pflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich unter anderem zu folgenden Punkten, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen: (a) Gewährleistung eines freien, ungehinderten Zugangs zu den Standorten des Kunden, die für den Transport der Waren geeignet sind; (b) Bereitstellung eines ausreichend stabilen und ebenen Standorts für ML zur Platzierung der Waren, wie in der Bestellung angegeben; (c) Bereitstellung einer stabilen Stromversorgung und Internetverbindung; (d) unverzügliche Überprüfung der Installation und Abnahme der Waren nach der Lieferung. Wenn die Waren ohne Anmerkungen oder Bemerkungen angenommen werden, wird davon ausgegangen, dass sie in unbeschädigtem, einwandfrei funktionierendem Zustand erhalten und installiert wurden; (e) die Waren als sorgfältige und vernünftige Person zu behandeln und sie in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften im Hinblick auf ihre Funktion und unter Berücksichtigung der von ML und seinen Partnern zur Verfügung gestellten Handbücher und Anweisungen zu verwenden und diese strikt einzuhalten;(g) ML und seinen Partnern während der Dauer des Mietverhältnisses oder der Überlassung jederzeit Zugang zu den Waren zu gewähren, um Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen, die ML für angemessen hält.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Auftrag zur Abholung der Waren durch ML bei Ablauf der Miet- oder Bereitstellungsfrist erteilt hat.

8      Im Falle eines Verkaufs geltende Bedingungen

  • Der Preis für die Waren ist wie folgt zu zahlen:
    • zum Zeitpunkt der Annahme des Preisangebots einen Betrag in Höhe von 50 % des Gesamtpreises;
    • zu Beginn der Warenproduktion einen Betrag in Höhe von 40 % des Gesamtpreises; und
    • bei der Abholung der Ware oder vor dem Transport 10 % des Der Kunde erhält für jede fällige Zahlung eine separate Rechnung.
  • Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen und Kosten Eigentum von Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem die Waren die Lager oder Büros von ML verlassen.
  • Transport- und sonstige Nebenkosten gehen stets zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • Der Kunde muss die Waren sofort bei Abholung oder Lieferung prüfen. Jede Reklamation wegen Nichtübereinstimmung und sichtbarer Mängel ist nur gültig, wenn sie per Einschreiben innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Abholung oder Lieferung erfolgt.
  • Versteckte Mängel sind vom Kunden innerhalb eines Tages nach ihrer Entdeckung per Einschreiben zu reklamieren. Nach Ablauf einer Frist von 1 Woche nach Lieferung der Waren werden von ML keine Ansprüche wegen verborgener Mängel mehr anerkannt.
  • Sofern das geltende Recht nichts anderes vorsieht oder die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, ist die Dauer der Gewährleistung auf 12 Monate ab Abholung oder Lieferung der Waren begrenzt. In Bezug

 

auf Waren

 

die von Dritten hergestellt wurden, ist die Garantie immer auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt. Die Garantie erstreckt sich nur auf die Teile und Materialien, nicht aber auf die Betriebsstunden. Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch der Waren verursacht wurde oder wenn der Kunde oder Dritte Änderungen an den Waren vorgenommen haben.

  • Außer bei versteckten Mängeln akzeptiert ML keine Rücksendung von Waren, storniert keine erteilten Aufträge und tauscht keine Waren auf Wunsch des Kunden um.

9      Eigentumsvorbehalt

  • Alle von ML gelieferten oder zu liefernden Waren, sowohl im Falle der Vermietung oder Überlassung als auch im Falle des Verkaufs, bleiben unter allen Umständen Eigentum von ML, solange der Kunde nicht eine von ML erhobene Forderung, wie z.B. eine Forderung auf Zahlung des Warenpreises, beglichen hat.
  • Solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, darf der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht an Dritte verpfänden, anderweitig belasten oder ganz oder teilweise übertragen, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt im Zusammenhang mit der regelmäßigen betrieblichen Tätigkeit des
  • Wenn die Umstände es erfordern, z.B. wenn der Kunde in Konkurs geht oder wenn ein Dritter die Waren pfänden will oder gepfändet hat, wird der Kunde diese Dritten (z.B. einen Konkursverwalter oder Gläubiger) per Einschreiben über das Eigentumsrecht von ML an den Waren informieren. Der Kunde wird ML unverzüglich per Einschreiben über einen solchen Fall unterrichten.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ML nicht nach oder hat ML begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist ML berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass ML – ggf. im Auftrag eines Dritten (Käufers) oder Verwahrers – auf erstes Anfordern mitgeteilt wird, wo sich die Waren befinden und dass die Waren auf Verlangen von ML auf Kosten und Gefahr des Kunden an ML zurückgesandt werden. Soweit erforderlich, wird ML hiermit ein unwiderrufliches Mandat zur Rücknahme der Waren sowie ein Mandat zum Betreten der zu diesem Zweck erforderlichen Räume erteilt. Nach der Rücknahme erhält der Kunde den Marktwert der Waren als Entschädigung, wobei dieser Wert in keinem Fall den ursprünglich zwischen dem Kunden und ML vereinbarten Preis übersteigt, vorbehaltlich des Abzugs der ML im Zusammenhang mit der Rücknahme entstandenen Kosten.

 

10    Haftung

  • Bei Vertragsverletzungen haftet ML nur für Schäden, die die unmittelbare Folge einer nachgewiesenen Verletzung von Vertragspflichten sind, die ausschließlich auf vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen von ML zurückzuführen sind. 10.2 ML haftet weder aus Vertragsverletzungen noch aus unerlaubter Handlung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen oder Produktivitätsgewinne oder Einnahmeausfälle des Kunden, den teilweisen oder vollständigen Verlust, die Beschädigung von persönlichen Gegenständen durch Dritte, den Verlust von Eigentum, den Verlust von Daten oder andere indirekte Schäden, die

aus einem Mangel an den Waren oder einem Verschulden von ML entstehen können.

  • In jedem Fall ist die Haftung von ML für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt auf einen Höchstbetrag begrenzt, der dem Preis entspricht, den der Kunde für die betreffenden Waren gemäß der letzten Bestellung gezahlt hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn ML über die Möglichkeit des Schadenseintritts informiert wurde. Der Kunde verpflichtet sich, den von ML zu ersetzenden Schaden durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
  • Jegliche Schadensersatzansprüche sind vom Kunden innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Auftreten des Schadens schriftlich bei ML geltend zu machen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, ML für alle Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten, die ML infolge von Ansprüchen Dritter erleiden könnte, die im Zusammenhang mit von ML gelieferten Waren oder Dienstleistungen stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Ansprüche Dritter, bei denen die Haftung des Kunden ausgeschlossen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle von Diebstahl oder Verlust von Eigentum, Gegenständen oder Besitz eines Dritten, (ii) Ansprüche Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Kunden, die infolge einer unerlaubten Handlung des Personals von ML, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wird und/oder unter dessen Aufsicht oder Anweisungen arbeitet, geschädigt werden, (iii) Ansprüche Dritter, die einen Schaden erleiden, der auf einen Mangel der von ML gelieferten Waren oder erbrachten und vom Kunden genutzten Dienstleistungen zurückzuführen ist, wenn die Waren durch eigene Produkte oder Dienstleistungen des Kunden geändert oder ergänzt wurden.
  • Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags, sendet ML per Einschreiben ein Mahnschreiben, in dem dem Kunden eine Frist von 14 Arbeitstagen gesetzt wird, um den Verstoß zu beheben (sofern dies möglich ist). Gelingt es dem Kunden nicht, den Verstoß zu beheben, ist er verpflichtet, ML eine Entschädigung von 30.000 Euro pro Verstoß zu zahlen, unbeschadet des Rechts von ML, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die alleinige Entdeckung einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden durch ML und die Benachrichtigung des Kunden durch ML sind die einzigen Bedingungen, die eine Haftung des Kunden begründen.

11    Höhere Gewalt und Härtefälle (zwischen ML und Kunde)

  • Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für ein Ereignis höherer Gewalt. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft („betroffene Partei„), muss die andere Partei ohne unangemessene Verzögerung schriftlich benachrichtigen, nachdem die betroffene Partei zum ersten Mal von einem solchen Ereignis höherer Gewalt und der durch dieses Ereignis verursachten Verzögerung bei der Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangt hat (oder hätte erlangen müssen).
  • Erfolgt eine solche Mitteilung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt, so kann die betroffene Partei nicht mehr geltend machen, dass ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist.
  • Jede Mitteilung gemäß diesem Artikel enthält eine ausführliche Beschreibung der von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Verpflichtung(en) sowie Einzelheiten zu etwaigen Übergangsplänen, alternativen oder

 

sonstigen einvernehmlich vereinbarten Mitteln, die die betroffene Partei einsetzen kann, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

  • Ungeachtet des Vorstehenden bemüht sich die betroffene Partei in angemessener Weise, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen abzumildern, und setzt die Erfüllung der Vereinbarung fort, wenn sie nicht gekündigt wird, wenn und soweit das Ereignis höherer Gewalt aufhört.
  • Im Falle höherer Gewalt wird die Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Abkommen von Tag zu Tag angepasst. Darüber hinaus führen die Vertragsparteien regelmäßige Überprüfungen mit dem Ziel durch, erhebliche Verzögerungen zu minimieren. Jede Verzögerung aufgrund höherer Gewalt ist unverzüglich schriftlich festzuhalten.
  • Hält ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, sind die Parteien berechtigt, das Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung für diese Kündigung fällig wird.
  • Im Falle einer Kündigung durch ML aufgrund höherer Gewalt hat ML das Recht, alle im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
  • Als Härtefall gelten alle Umstände, die die Erfüllung des Vertrages für ML finanziell, wirtschaftlich oder anderweitig beschwerlicher oder schwieriger machen, als dies vernünftigerweise vorhersehbar ist, so dass es ML nicht zuzumuten ist, den Vertrag zu erfüllen.
  • Für den Fall eines Härtefalls vereinbaren die Parteien, den Vertrag nach Treu und Glauben neu zu verhandeln. Kommt keine neue Vereinbarung zustande, vereinbaren die Parteien, dass ML den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn der Kunde die zu diesem Zeitpunkt bereits gelieferten Waren oder Dienstleistungen bezahlt.

12    Höhere Gewalt (zwischen ML und Dritten/Endnutzern)

  • Der Kunde stellt ML von Ansprüchen Dritter und allen damit verbundenen negativen Folgen frei, die sich aus dem teilweisen oder vollständigen Verlust oder der Beschädigung von persönlichen Gegenständen aufgrund höherer Gewalt ergeben. Dieses Risiko wird durch die in 7.3. dieser AGB genannte Versicherung abgedeckt.
  • Der Kunde, der einen Schadensersatzanspruch aufgrund höherer Gewalt erhält, muss ML ohne unangemessene Verzögerung schriftlich benachrichtigen, nachdem der Kunde zum ersten Mal von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangt hat (oder hätte erlangen müssen).

13    Geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen

  • Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass ML der ausschließliche Eigentümer aller geistigen, gewerblichen und sonstigen (Eigentums-)Rechte bleibt, die es an den von ihm gelieferten Waren und Dienstleistungen besitzt, wie z. B., aber nicht beschränkt auf: Modelle, Zeichnungen, Bilder und Materialien, die von ML verwendet oder entwickelt wurden, Marken, Geschäftsgeheimnisse und Know-how. Nichts in der Vereinbarung zwischen den Parteien kann als Übertragung von geistigem Eigentum angesehen werden.
  • Der Kunde sichert ML zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten oder Informationen weder die geistigen Eigentumsrechte Dritter noch die geistigen Eigentumsrechte von ML verletzen (u.a. durch Unterlassung der direkten und indirekten Nachahmung/Reproduktion der gelieferten Waren, Modelle, Pläne, Zeichnungen, Diagramme usw.). ML stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, dass die Verwendung der von ML gelieferten Waren oder Dienstleistungen ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzen.
  • ML gewährt dem Kunden eine begrenzte und nicht-exklusive Lizenz an bestimmten IP-Elementen, je nachdem, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt, vorbehaltlich der Nutzungsanweisungen von ML und der Erfüllung aller Bestimmungen dieser AGB. Die Lizenzierung ist mit Lizenzgebühren verbunden, die der Kunde an ML zu zahlen Der Zugang zu oder die Nutzung von Waren und Dienstleistungen kann in keiner Weise als Abtretung oder Lizenzvertrag angesehen werden.
  • Für die Durchführung dieser AGB oder des Abkommens kann jede Partei Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei oder über die andere Partei haben. Die empfangende Partei hat den Zugang zu diesen vertraulichen Informationen jederzeit zu schützen und zu beschränken.
  • Alle vertraulichen Informationen jeglicher Art, die zwischen den Parteien während der Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Durchführung des Vertrags zwischen ML und dem Kunden ausgetauscht werden und/oder in etwaigen von ML oder dem Kunden stammenden Dokumenten erwähnt werden, sind vertraulich zu behandeln. Auf erstes Verlangen einer Partei sind alle Unterlagen, die solche vertraulichen Informationen enthalten, zurückzugeben. Diese Unterlagen, Informationen, Modelle und Entwürfe bleiben Eigentum der Vertragspartei, die sie offengelegt hat, und dürfen ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Vertragspartei, die Eigentümerin der vertraulichen Informationen ist, weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, kopiert oder (in)direkt für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des Vertrags zwischen ML und dem Kunden für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Beendigung des Vertrags bestehen.
  • Bei Beendigung der Vereinbarung oder der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gibt jede Partei alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück und/oder vernichtet sie und stellt sicher, dass auch Dritte, die sie erhalten, dies tun. Sollte eine Partei gesetzlich verpflichtet sein, bestimmte Aufzeichnungen aufzubewahren (z. B. für steuerliche Zwecke), muss sie prüfen, welche vertraulichen Informationen wirklich relevant und auf diesen Zweck zugeschnitten sind, und die andere Partei vorher informieren.

14    Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot

  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, während der Laufzeit d e s Vertrags und für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags nichts von dem zu tun, was in dieser Klausel aufgeführt ist. Unabhängig davon, ob der Kunde handelt:
    • direkt oder indirekt über verbundene Unternehmen (wobei „verbundene Unternehmen“ für die Zwecke des Abkommens in Bezug auf eine juristische Person jede andere mit dieser Person verbundene Person bedeutet);

 

  • in seiner eigenen Eigenschaft oder als Direktor, Manager, Partner oder Aktionär eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person oder als Angestellter, Berater oder Vertreter einer Einzelperson, eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person.
  • Während der Dauer des Wettbewerbs- und Abwerbeverbots darf der Kunde nicht:
    • ein Unternehmen zu gründen, zu betreiben oder sich an einem Unternehmen zu beteiligen, das mit den Tätigkeiten von ML identisch, ihnen ähnlich ist oder mit ihnen konkurriert;
    • im Zusammenhang mit einem konkurrierenden Geschäft in irgendeiner Eigenschaft unentgeltlich oder gegen Entgelt Ratschläge zu erteilen, Know-how weiterzugeben, Empfehlungen auszusprechen, Stellungnahmen abzugeben oder Anweisungen zu erteilen;
    • in konkurrierende Unternehmen oder deren Eigentümer, Partner oder Anteilseigner zu investieren oder ihnen Geld zu leihen;
    • eine Person, die zu irgendeinem Zeitpunkt während des Jahres vor dem Datum der Vereinbarung oder während des Wettbewerbsverbotszeitraums ein Kunde, Lieferant oder eine andere Geschäftsbeziehung von ML war, zu veranlassen oder zu versuchen, sie zu veranlassen, ihre Geschäfte mit ML einzustellen, ihre Geschäfte mit ML einzuschränken oder Geschäfte mit ML zu weniger günstigen Bedingungen zu tätigen, oder die Beziehung zwischen ML und einer der in dieser Klausel genannten Personen auf andere Weise zu stören;
    • eine Person, die Angestellter von ML ist, zu veranlassen oder zu versuchen, sie zu veranlassen, ihr Arbeitsverhältnis mit ML zu beenden;
  • Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen dieses Wettbewerbs- oder Abwerbeverbot, der nicht innerhalb von 14 Geschäftstagen nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung von ML behoben wurde, ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 000 Euro fällig, die sich um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 750 Euro pro Tag erhöht, an dem der Verstoß nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von ML fortbesteht, unbeschadet des Rechts von ML, eine zusätzliche Entschädigung bis zur Höhe des nachgewiesenen tatsächlichen Schadens infolge des Verstoßes gegen die Wettbewerbs- oder Abwerbeverbotsklausel zu fordern.
  • Die in dieser Klausel festgelegten Wettbewerbs- und Abwerbeverbote sind geografisch auf die zwischen den Parteien in der Bestellung vereinbarten Standorte beschränkt.
  • Sollte sich herausstellen, dass eine der Bestimmungen dieser Klausel die durch das geltende Recht auferlegten Beschränkungen in Bezug auf Dauer, geografisches Gebiet oder Geltungsbereich oder andere Beschränkungen überschreitet, so werden sie nicht für nichtig erklärt, sondern es wird davon ausgegangen, dass die Vertragsparteien solche Bestimmungen vereinbart haben, die dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstmaß entsprechen, und alle Bestimmungen, die diese Beschränkungen überschreiten, werden automatisch entsprechend umgestaltet.

 

15    Schutz von personenbezogenen Daten

  • Die Vertragsparteien erkennen an und kommen überein, dass sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Abkommens stets im Einklang mit den Grundsätzen und Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sowie mit etwaigen weiteren geltenden nationalen und/oder europäischen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten handeln werden.

16    Unfähigkeit

Im Falle eines Konkurses, eines gerichtlichen Antrags auf Umstrukturierung oder Auflösung des Kunden oder anderer Umstände, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigen könnten, hat ML das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung und/oder Entschädigung sofort zu kündigen oder aufzulösen und die sofortige Zahlung aller Rechnungen oder die Rückgabe bereits gelieferter Waren zu verlangen.

17    Trennbarkeit

  • Diese AGB bilden zusammen mit dem Rahmenvertrag und der Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzen alle schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die vor oder zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestanden.
  • Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und entweder von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet oder schriftlich bestätigt werden.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags von einem Gericht für rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und gültig. Eine solche Bestimmung wird von den Parteien durch eine rechtsgültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien entspricht.

18    Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

  • Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Kunden und ML, ungeachtet der Art des Rechtsstreits und des Ortes der Lieferung, sind die Gerichte von Antwerpen, Gerichtsbezirk Antwerpen, ausschließlich zuständig, auch wenn es sich um akzeptierte Rechnungen handelt, die außerhalb dieses Gerichtsbezirks zahlbar sind und/oder dort ihren Sitz haben. Wenn ML der Kläger ist, ist er jedoch berechtigt, nach seiner freien Wahl das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
  • Alle unsere Vereinbarungen unterliegen dem belgischen Recht und werden nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss von

(1) alle Kollisionsnormen, (2) das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (1980) und (3) das NY-Übereinkommen über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf (1974).

  • Sollten zwingende gesetzliche Vorschriften gelten, so gehen diese Vorschriften der Anwendung dieser AGB im Umfang ihres Anwendungsbereichs vor.

 

Anhang 1

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND MITARBEITER

 

Die vorliegende Informationsmitteilung (die Informationsmitteilung) beschreibt die Bedingungen, unter denen Mobile Locker NV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragener Adresse in der Nijverheidsstraat 94, 2160 Wommelgem, Belgien, und registriert bei der Crossroads Bank für Unternehmen unter der Nummer 0643621922 (Mobile Locker oder wir), persönliche Daten der Mitarbeiter (die betroffenen Personen oder Sie) des Unternehmens, das seine Produkte oder Dienstleistungen kauft, mietet oder reserviert (der Kunde), sammelt und verarbeitet und daher einen Vertrag (den Vertrag) mit ihm abgeschlossen hat.

 

Wir können den Informationshinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wenn wir wesentliche Änderungen an dieser Datenschutzrichtlinie vornehmen, werden Sie entsprechend benachrichtigt.

Welche persönlichen Daten werden von Mobile Locker verarbeitet?

Mobile Locker verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten der betroffenen Personen: Name und Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Identität des Arbeitgebers,

 

Zu welchen Zwecken werden die personenbezogenen Daten von Mobile Locker erhoben und verarbeitet?

Wir verarbeiten diese Daten für die folgenden Zwecke:

  1. Verwaltung des Abkommens, Lieferung unserer Produkte und Erbringung unserer Dienstleistungen,
  2. Verwaltung des Kontos des Kunden,
  3. Abrechnungs- und Buchhaltungszwecke,
  4. Kundenbeziehungsmanagement, einschließlich der Durchführung von Zufriedenheitsumfragen, dem Versand von Follow-up-E-Mails usw,
  5. Erstellung von Statistiken,
  6. Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen (durch Datenanalyse, Durchführung von Umfragen, Überwachung der Qualität der Dienstleistungen usw.),
  7. Werbung für unsere Aktivitäten (Versand von Newslettern, Zeitschriften und Broschüren, Organisation von Veranstaltungen ). Wenn Sie keine Marketing-E-Mails erhalten möchten, befolgen Sie bitte die in jeder E-Mail enthaltenen Anweisungen zur Abmeldung,
  8. die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch sowie andere Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten,
  9. Verwaltung von Forderungen und

 

Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich. Diese Verarbeitung liegt auch im berechtigten Interesse von ML, da sie ML in die Lage versetzt, die Ansprüche und Nichterfüllungen, die sich aus der Erfüllung des Vertrags ergeben können, zu verwalten und seine Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.

Diese Zwecke bilden die Rechtsgrundlage für die von der CHAMP als für die Verarbeitung Verantwortlicher durchgeführte Datenverarbeitung.

Wer sind die Datenempfänger?

 

Ihre personenbezogenen Daten werden intern von ordnungsgemäß befugten Personen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verarbeitet.

Sie können auch an Mobile Locker-Datenverarbeiter und externe Dienstleister (wie IT-Dienstleister, die die Daten hosten, Webdesigner, Zahlungsdienstleister, Kommunikationsagenturen, Rechtsberater usw.) weitergegeben werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist und sofern vertragliche Garantien zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten bestehen.

 

Wie gewährleistet Mobile Locker die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten als für die Verarbeitung Verantwortlicher unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften (d. h. der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (bekannt als GDPR) und aller Durchführungsvorschriften sowie aller Nachfolgevorschriften.

Wir verpflichten uns, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gegen die mit der Nutzung von Informationssystemen verbundenen Risiken zu gewährleisten.

Mobile Locker folgt allgemein anerkannten Sicherheitsstandards, um Ihre persönlichen Daten zu schützen.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der geltenden Verjährungsfrist eines Rechtsstreits aufbewahrt. Nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Vereinbarung werden Ihre personenbezogenen Daten auf einem separaten Datenträger archiviert und sind nur bei Bedarf für eine begrenzte Anzahl von Personen zugänglich, die speziell dazu befugt sind.

 

Wenn Sie weitere Informationen über die Aufbewahrungsfrist Ihrer personenbezogenen Daten wünschen, können Sie sich unter den unten angegebenen Kontaktdaten an uns wenden.

Wir übermitteln Ihre persönlichen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union.

Welche Rechte haben Sie?

 

In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und vorbehaltlich der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Grenzen haben die Kunden das Recht, unentgeltlich Informationen zu erhalten:

  • Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten;
  • die Bestätigung, dass ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht;
  • Angaben zumindest zu den Zwecken der Verarbeitung, zu den Datenkategorien, auf die sich die Verarbeitung bezieht, und zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt werden; und,
  • Mitteilung der verarbeiteten Daten in verständlicher

Vorbehaltlich der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Grenzen können die Kunden auch unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigen lassen, der Erhebung und Verarbeitung solcher Daten aus Gründen, die sich auf ihre besondere Situation beziehen, widersprechen, die Löschung aller oder eines Teils der Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen und von ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Mobile Locker kann jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen, insbesondere im Zusammenhang mit seinen rechtlichen Verpflichtungen als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher, dem Antrag auf Löschung stattgeben.

 

Diese Rechte können schriftlich per E-Mail an info@mobilelocker.eu ausgeübt werden. Wir behalten uns das Recht vor, einen Scan bzw. einen Ausdruck Ihres Ausweises anzufordern, damit wir Ihre Identität überprüfen können, bevor wir Ihre Anfrage bearbeiten.

Sie können Ihre Zustimmung zur Zusendung von Newslettern jederzeit widerrufen, indem Sie entweder den Anweisungen im Newsletter folgen oder eine E-Mail an die oben genannte Adresse senden.

Für weitere Informationen darüber, wie persönliche Daten von Mobile Lockers gesammelt und verarbeitet werden, oder darüber, wie Sie eines der oben genannten Rechte ausüben können, können Sie uns unter der oben genannten Adresse kontaktieren.

 

Im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen können Sie auch eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde wie der Autorité de protection des données (APD), Rue de la Presse, 35, 1000 Bruxelles, Belgien, einreichen.

 

Anhang 2 PRIVACY POLICY

Die vorliegende Datenschutzrichtlinie (die Datenschutzrichtlinie) beschreibt die Bedingungen, unter denen Mobile Locker NV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Nijverheidsstraat 94, 2160 Wommelgem, Belgien, und registriert bei der Banque Carrefour des entreprises unter der Nummer 0643621922 (Mobile Locker oder wir), persönliche Daten von natürlichen Personen sammelt und verarbeitet, die eines unserer Schließfachsysteme über unsere Website oder Anwendung (die Website) kaufen, mieten oder reservieren, oder die unseren Kundendienst kontaktieren (die Kunden oder Sie).

Wir können die Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wenn wir wesentliche Änderungen an dieser Datenschutzrichtlinie vornehmen, werden Sie entsprechend benachrichtigt.

Welche persönlichen Daten werden von Mobile Locker verarbeitet?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Wenn Sie unsere Produkte nutzen oder anderweitig mit uns in Kontakt treten, können wir die folgenden personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten: Ihren Namen, Vornamen, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und/oder Zahlungsdaten sowie alle anderen personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen (Ihre personenbezogenen Daten).

 

Zu welchen Zwecken werden die personenbezogenen Daten von Mobile Locker erhoben und verarbeitet?

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • mit Ihnen zu kommunizieren und Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen;
  • Ihre Anmeldung zu validieren und Ihnen Zugang zu unseren Produkten und Dienstleistungen zu verschaffen;
  • Ihre Anfragen zu erfüllen und zu verwalten;
  • Bearbeitung von Anträgen auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch sowie anderer Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten;
  • Verwaltung von Forderungen und Rechtsstreitigkeiten;
  • Erstellung von Statistiken zur Verbesserung der Leistung unserer Produkte und

Die Verarbeitung der persönlichen Daten ist notwendig, damit Mobile Locker Ihnen die von Ihnen angeforderten Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann und damit Mobile Locker seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen kann. Diese Verarbeitung ist auch für das berechtigte Interesse von Mobile Locker erforderlich, da sie es ihm ermöglicht, seine Produkte und Dienstleistungen zu verbessern

Diese Zwecke bilden die Rechtsgrundlage für die von Mobile Locker durchgeführte Datenverarbeitung.

 

Wer sind die Datenempfänger?

Die personenbezogenen Daten werden intern von ordnungsgemäß befugten Personen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verarbeitet.

Sie können auch an Mobile Locker-Datenverarbeiter und externe Dienstleister (wie IT-Dienstleister, die die Daten hosten, Webdesigner, Zahlungsdienstleister, Kommunikationsagenturen, Rechtsberater usw.) weitergegeben werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist und sofern vertragliche Garantien zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten bestehen.

 

Sie werden nicht an andere Dritte weitergegeben, außer an die zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder unsere Interessen zu schützen.

Wie gewährleistet Mobile Locker die Sicherheit der persönlichen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten als für die Verarbeitung Verantwortlicher unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften (d. h. der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (bekannt als GDPR) und aller Durchführungsvorschriften sowie aller Nachfolgevorschriften.

 

Wir verpflichten uns, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gegen die mit der Nutzung von Informationssystemen verbundenen Risiken zu gewährleisten.

Mobile Locker folgt allgemein anerkannten Sicherheitsstandards, um Ihre persönlichen Daten zu schützen.

 

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der geltenden Verjährungsfrist eines Rechtsstreits aufbewahrt. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Beendigung Ihrer Vereinbarung werden Ihre personenbezogenen Daten auf einem separaten Datenträger archiviert und sind nur bei Bedarf für eine begrenzte

 

Anzahl von Personen zugänglich, die speziell dazu befugt sind.

 

Wir speichern Ihre Zahlungs- und Kontaktdaten so lange, wie sie für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Wir speichern auch nur die letzten vier Ziffern Ihres Bankkontos zu Nutzungszwecken. Wir haben keinen Zugang zu den vollständigen Bankdaten. Diese letzten vier Ziffern Ihres Bankkontos dienen auch nur zu Überprüfungszwecken, z. B. für die Fernunterstützung.

 

Für weitere Informationen über die Aufbewahrungsfrist Ihrer persönlichen Daten können Sie uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.

Wir übermitteln Ihre persönlichen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union.

Welche Rechte haben Sie?

 

In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und vorbehaltlich der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Grenzen haben die Kunden das Recht, unentgeltlich Informationen zu erhalten:

  • Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten;
  • die Bestätigung, dass ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht;
  • Angaben zumindest zu den Zwecken der Verarbeitung, zu den Datenkategorien, auf die sich die Verarbeitung bezieht, und zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt werden; und,
  • Mitteilung der verarbeiteten Daten in verständlicher

Vorbehaltlich der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Grenzen können die Kunden auch unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigen lassen, der Erhebung und Verarbeitung solcher Daten aus Gründen, die sich auf ihre besondere Situation beziehen, widersprechen, die Löschung aller oder eines Teils der Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen und von ihrem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Mobile Locker kann jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen, insbesondere im Zusammenhang mit seinen rechtlichen Verpflichtungen als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher, dem Antrag auf Löschung stattgeben.

 

Diese Rechte können schriftlich per E-Mail an info@mobilelocker.eu ausgeübt werden. Wir behalten uns das Recht vor, einen Scan bzw. einen Ausdruck Ihres Ausweises anzufordern, damit wir Ihre Identität überprüfen können, bevor wir Ihre Anfrage bearbeiten.

Sie können Ihre Zustimmung zur Zusendung von Newslettern jederzeit widerrufen, indem Sie entweder den Anweisungen im Newsletter folgen oder eine E-Mail an die oben genannte Adresse senden.

Für weitere Informationen darüber, wie persönliche Daten von Mobile Lockers gesammelt und verarbeitet werden, oder darüber, wie Sie eines der oben genannten Rechte ausüben können, können Sie uns unter der oben genannten Adresse kontaktieren.

 

Im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen können Sie auch eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde wie der Autorité de protection des données (APD), Rue de la Presse, 35, 1000 Bruxelles, Belgien, einreichen.